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   VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066   

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https://dejure.org/2021,42445
VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066 (https://dejure.org/2021,42445)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06.10.2021 - B 7 E 21.1066 (https://dejure.org/2021,42445)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - B 7 E 21.1066 (https://dejure.org/2021,42445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BayIfSMV § 13 Abs. 2 der 14.; BayIfSMV § 3 der 14.
    PCR-Pooltestverfahren an Grundschulen, "Koppelung" der Teilnahme am Pooltestverfahren an der Einwilligung zur Testdatenweitergabe zu Forschungszwecken, Fehlende Stütze in der 14. BayIfSMV für die Datenweitergabe zu Forschungszwecken, Vorwegnahme der Hauptsache, Keine ...

  • rewis.io

    PCR-Pooltestverfahren an Grundschulen, "Koppelung" der Teilnahme am Pooltestverfahren an der Einwilligung zur Testdatenweitergabe zu Forschungszwecken, Fehlende Stütze in der 14. BayIfSMV für die Datenweitergabe zu Forschungszwecken, Vorwegnahme der Hauptsache, Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    PCR-Pooltestverfahren an Grundschulen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066
    Wird mit der begehrten Entscheidung die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, B.v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - juris).
  • VG Würzburg, 05.10.2021 - W 8 E 21.1182

    Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Testpflicht mit anderem als von der Schule

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066
    Den Antragsstellern steht es weiterhin frei, sich selbst außerhalb der Schule und außerhalb des Poolverfahrens testen zu lassen, falls mit dem gegenwärtigen "Pooltestkonzept" kein Einverständnis besteht (vgl. hierzu auch VG Würzburg, B.v. 5.10.2021 - W 8 E 21.1182 - n.V. und die Verordnungsbegründung zu § 13 Abs. 2 der 14. BayIfSMV sowie "FAQs" unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7451/haeufig-gestellte-fragen-faq-zu-den-pooltests.html#fragen-begleitstudie).
  • OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17

    Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ;

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066
    Ein Anordnungsgrund setzt voraus, dass es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar ist, eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 22.9.2017 - 4 B 268/17 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 7 BV 19.1382

    Zum Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung im ÖPNV

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066
    Insbesondere ergibt sich aus dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 126 Abs. 1 BV) auch eine Antragsbefugnis der Eltern, so dass insoweit die Eltern als gesetzliche Vertreter ebenfalls den Anspruch der minderjährigen Kinder im eigenen Namen geltend machen können (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2020 - 7 BV 19.1382 - juris; VG Ansbach, U.v. 7.4.2021 - AN 2 K 20.02118 - juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B.v. 4.8.2021 - 1 B 104.21 - juris).
  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 2 K 20.02118

    Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.10.2021 - B 7 E 21.1066
    Insbesondere ergibt sich aus dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 126 Abs. 1 BV) auch eine Antragsbefugnis der Eltern, so dass insoweit die Eltern als gesetzliche Vertreter ebenfalls den Anspruch der minderjährigen Kinder im eigenen Namen geltend machen können (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2020 - 7 BV 19.1382 - juris; VG Ansbach, U.v. 7.4.2021 - AN 2 K 20.02118 - juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, B.v. 4.8.2021 - 1 B 104.21 - juris).
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